Sie möchten Ihre Immobilie in Hamburg und Umgebung zu einem markgerechten und fairen Preis verkaufen? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Beim Verkauf einer Immobilie bedarf es höchster Sensibilität und Diskretion. Schließlich geht es meistens um viel Geld. Außerdem offenbaren alle Seiten eines Verkaufsprozesses viel Persönliches. Wir sind uns dieser vertrauensvollen Verantwortung bewusst und handeln stets im Sinne unserer Kunden.
Eine offene und ehrliche Beratung ist für uns bindend. Wir versprechen keine horrenden Verkaufserlöse, sondern ermitteln durch firmeneigene zertifizierte Gutachter (TÜV und Dekra) und durch unsere gute Marktkenntnis einen marktgerechten Preis, der Ihre Immobilie zum attraktiven Verkaufsobjekt werden lässt. Das ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf. Wir vermarkten Ihre Immobilie individuell und zielgerichtet. Dabei profitieren Sie von unserer umfangreichen Kundenkartei und all unseren Kanälen, die wir bespielen können – sowohl online als auch durch unsere Öffentlichkeitsarbeit.
Wir bieten Ihnen
Geldwäschegesetz
„Wenn der Makler nach dem Personalausweis fragt…“
Helfen Sie uns dabei unsere gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen und legen Sie bitte Ihren Personalausweis bei Abschluss des Maklervertrages oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor. Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität Ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenem Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass der Immobilienmakler verpflichtet ist, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit dem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bekommen, hat der IVD Immobilienverband Deutschland diese Informationen zusammengestellt. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.
Das Geldwäschegesetz sieht vor:
Text: IVD-Broschüre Geldwäschegesetz. 2015
Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext:
Tanja Rennhack
Prokuristin
Fachwirtin der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft / Betriebswirtin (IHK)
Tel.: +49 40 / 559 787-25
Michael Ellefsen
Immobilienkaufmann
Zertifizierter DEKRA-Sachverständiger
Tel.: +49 40 / 559 787-61
Antonia Spengler
Immobilienkauffrau
Tel.: +49 40 / 559 787-63
Daniel Bestmann
Auszubildender
Tel.: +49 40/559 787 - 62